Zu den Bedingungen in der Pflege und der Betreuung Ihrer Angehörigen durch eine polnische Betreuerin gehört die Bereitstellung einer Räumlichkeit für die Betreuerin. Dies bedeutet nicht nur ein Platz auf dem Sofa, sodass die Pflegekraft sich dort ein paar Stunden ausruhen darf.
Es gibt präzise beschriebene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine polnische Betreuerin unter Vertrag zu nehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir überprüfen müssen, ob diese Bedingungen in der Pflege auch wirklich erfüllt werden.
In der Regel bleibt die Betreuerin mindestens einen Monat vor Ort, ein Rückzugsort ist also zwingend erforderlich, um der Betreuerin ausreichend Privatsphäre zuzugestehen. Zu den idealen Bedingungen in der Pflege gehören, die im Folgenden erläuterten räumlichen Voraussetzungen.
Die polnische Betreuerin wird in Ihrer beziehungsweise in der Häuslichkeit Ihres zu pflegenden Angehörigen leben. Dies bedeutet, die einzige Möglichkeit Privatsphäre zu genießen besteht darin, die Bereitstellung einer eigenen Räumlichkeit.
Das Zimmer sollte aber unbedingt auch über eine funktionierende Heizung und Tageslicht verfügen, sodass sich die polnische Betreuerin wohlfühlt und einen Rückzugsort hat. Im besten Fall ist das Zimmer so eingerichtet, dass die Betreuerin ihre freie Zeit bequem und komfortabel in ihrem Zimmer gestalten kann.
Zu einer optimalen Ausstattung für das Zimmer der polnischen Betreuerin gehört nicht nur ein bequemes Bett. Denken Sie auch daran, dass die Betreuerin Kleidung für mindestens einen Monat mitbringt, über einen eigenen Schrank freut sich die Betreuerin also garantiert.
Auch Tisch und Stühle und wenn nicht zu kostenintensiv oder aufwendig ein kleines Sofa wären optimal, sodass sich die polnische Betreuerin wohlfühlen kann. Auch ein Zugang zu Medien wie TV und Radio sind für viele Betreuerinnen ein Bonus, über den Sie sich freuen.
Das Leben miteinander bedeutet auch, dass die polnische Betreuerin in Ihrer Häuslichkeit Essen wird. Der Zugang zur Küche, Kochutensilien und Kühlschrank oder Gefrierschrank, sodass die Betreuerin Lebensmittel und Getränke aufbewahren und zubereiten kann.
Natürlich muss auch der Zugang zu Toilette und Bad gewährt werden. Dies bedeutet nicht, dass der polnischen Betreuerin ein eigenes Bad mit Toilette bereitgestellt werden muss, jedoch muss ihr der Zugang zu einem Bad mit WC, Waschbecken, Dusche und/oder Badewanne gewährt werden.
Bedenken Sie auch, dass die Betreuerin sich um die Einkäufe für Lebensmittel und Getränke für die zu pflegende Person kümmert und die entstehenden Kosten nicht mit den Pflegeleistungen abgegolten sind. Nehmen Sie bei Fragen Kontakt mit uns auf.